Jahresversicherung mit Krankenversicherung
Reiseschutz-Paket Platin mit diesen Bestandteilen
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Notfall-Versicherung
Ab
95,-
Euro pro
Person pro Jahr (Bei Reisepreis 1.000,-)
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Welche Leistungen
bietet die Reiserücktrittsversicherung?
Die HanseMerkur ersetzt die vertraglich geschuldeten
Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes
Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des
Mietobjektes
Die HanseMerkur ersetzt die Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten
Ereignisses.
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das
Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer
Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.
Die HanseMerkur ersetzt die Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes
Ereignis vorliegt.
- bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42
Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis
vorliegt.
Die HanseMerkur ersetzt die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines
versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.
Welche Ereignisse sind versichert
bei Reiserücktritt?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang
eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach
Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte
Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der
versicherten Personen infolge Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die
versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur
Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise
angemeldeten Hundes/Katze der versicherten Personen.
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Jahresreiseversicherungen sind die clevere Alternative
zu den Reiseversicherungen für eine einzelne Reise.
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| Tipp: Die Hansemerkur
Jahresversicherung hat keine Selbstbeteiligung im
Schadenfall. |
Welche Leistungen bietet die
Reiseabbruchversicherung?
Die HanseMerkur leistet bei Reiseabbruch aus versichertem
Grund:
- erstattet den gesamten Reisepreis, sofern die Reise
innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb der ersten
acht Tage) abgebrochen werden muss.
- erstattet die nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen,
sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens
ab dem 9. Reisetag) abgebrochen werden muss.
- erstattet die nachweislich entstandene zusätzlichen
Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte
Mehrkosten.
Schutz bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- erstattet die nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
- erstattet die Nachreisekosten bei einer Rundreise oder
Kreuzfahrt, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.
Versichert ist ebenfalls die verspätete Rückreise aus
versichertem Grund:
- entschädigt werden die zusätzlich entstehenden
Rückreisekosten
- entschädigt werden die Mehrkosten für einen verlängerten
Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit
einer weiteren versicherten Person oder bei
Elementarereignissen am Urlaubsort.
Welche Ereignisse sind versichert bei Reiseabbruch?
- schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere
Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person
infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren
Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken

Was leistet die
Auslands-Krankenversicherung?
- Die Hansemerkur Krankenversicherung übernimmt alle Kosten
für die notwendige medizinische Versorgung im Ausland.
- Die Krankenversicherung erstattet die Kosten auch für
mitversicherte Begleitpersonen, z.B. wenn Sie mit Kindern im
Ausland unterwegs sind und diese stationär behandelt werden
oder wenn kranke Familienmitglieder ins Heimatland zurück
transportiert werden müssen.
- Die Krankenversicherung informiert Sie über die
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung am Urlaubsort und nennt
Ihnen möglichst einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt.
- ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker,
Chirotherapeuten, Osteopathen
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung,
provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von
vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- verordnete Arznei- und Verbandmittel
- verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen
und Krankengymnastik
- Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer
versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland
- Bergungskosten bis zu 5.000,- €
- Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
oder Arzt und zurück in die Unterkunft
- Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen
geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
- Überführungs- oder Bestattungskosten
- Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
- Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder
bis zum 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die
Hin- und Rückreise einer dem Versicherten
nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der
Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht
beendet ist
- zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,- €
für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte
Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen
oder verlängert wird
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
- werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten
vor Inanspruchnahme der
HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der
sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die
HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld –
maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– €.
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von
25,– €.
- wahlweise Krankenhaustagegeld
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer
Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur
über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis
zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Was leistet die
Reisegepäckversicherung?
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- €
- für Familien 4.000,- €
Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert der
mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen
Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört
werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in
deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Verkehrsunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen,
Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt die Kosten der
nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis
maximal 500,– € je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht
fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein
Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Was leistet die
NotfallVersicherung?
Die HanseMerkur hilft Ihnen mit der Notfallversicherung in
folgenden Fällen:
- Bei Krankheit und Unfall und Krankhausaufenthalten
- Im Todesfall
- Bei Strafverfolgung
- Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
- Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
- Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
- Ihr Schutzengel für Ihr Zuhause - bei einem erheblichem
Schaden am Eigentum am Heimatort
- Ihr Schutzengel für Ihr Fahrzeug - bei einem erheblichem
Schaden an Ihrem PKW am Heimatort
- Bei Umbuchungen, wenn ein Verkehrsmittel versäumt wird
oder sich verspätet
- Bei der Organisation eines Reiserufs, wenn der Versicherte
nicht zu erreichen ist.
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HanseMerkur
Jahresreiseversicherung Platin
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Enthaltene Versicherungen
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Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Auslands-Krankenversicherung
Notfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
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| Reiseart
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Gültig
für alle Reisearten |
| Geltungsbereich
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Weltweit |
| Maximale
Reisedauer |
maximal
56 Reisetage je Reise |
| Maximal
versicherbarer Reisepreis |
Bis
20.000 € je Reise |
| Abschlusshinweis
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Die
Jahresreiseversicherung Platin gilt für alle Reisen, die Sie nach
Abschluss der Versicherung gebucht haben. Für bereits gebuchte
Reisen besteht Versicherungsschutz für alle Reisen, die Sie
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen zwischen
der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der
Abschluss der Jahresversicherung spätestens am 3. Werktag nach
Reisebuchung erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie
die Versicherungsprämie gezahlt haben. |
| Zahlungsart
|
Sie
zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit
Kreditkarte. |
| Laufzeit |
Die
Versicherung beginnt mit dem Abschlussdatum der Versicherung
(Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung
verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. |
| Familientarife |
Als
Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie Kinder bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland. Für allein
reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50% der
vereinbarten Familienversicherungssumme.
Hinweis: Auch zwei
Erwachsene ohne Kinder können zusammen den Familientarif
abschließen. |
| Risikopersonen |
Durch
Krankheit oder Tod dieser Personen kann der Versicherungsfall
ausgelöst werden, wenn die Reisenden aus dem Grund die Reise
stornieren müssen.
Der Personenkreis sind
die Reisenden selbst, eigene Angehörige und die des Lebenspartners
sowie Betreuungspersonen (diejenigen Personen, die Ihre nicht
mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen
Angehörigen betreuen). |
| Selbstbehalt |
Sie
zahlen keinen Selbstbehalt im Schadenfall. |
| Produktinformation |
IPID Produktinformationsblatt zur Platin
Jahresreiseversicherung |

Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung
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Lesen Sie hier die Leistungsbeschreibung
zur HanseMerkur Jahresreiseversicherung Platin
Lesen Sie hier die
Versicherungsbedingungen zur HanseMerkur
Jahresreiseversicherung Platin
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* = Es erfolgt eine
Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der
HanseMerkur Reiseversicherung
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