Reiserücktritt + Reiseabbruch Jahrespolice
Jahresreiseversicherung mit diesen Bestandteilen
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Ab
59,- Euro pro Person pro Jahr
(Bei Reisepreis von 1.000,-)
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Welche Leistungen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR) gezahlt.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, wenn Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?
Bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- erstattet die Reiseversicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb der ersten acht Tage) abgebrochen werden muss.
- erstattet die Reiseversicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen
werden muss.
- erstattet die Versicherung nachweislich entstandene zusätzlichen Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte Mehrkosten.
Bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
- erstattet die Versicherung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt die Nachreisekosten, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.
Bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- ersetzt die Hansemerkur die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten
- ersetzt die Hansemerkur die Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer weiteren
versicherten Person oder bei Elementarereignissen am Urlaubsort.
Versicherte Gründe - in diesen Fällen leisten wir für Sie:
- schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Krankheit, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken

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HanseMerkur Jahresreiseversicherung Reiserücktritt mit Reiseabbruch
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Enthaltene Versicherungen
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Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung |
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Reiseart
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Gültig für alle Reisearten |
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Geltungsbereich
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Weltweit |
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Maximale Reisedauer |
maximal 56 Reisetage je Reise |
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Maximal versicherbarer Reisepreis
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Bis 20.000 € je Reise |
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Abschlusshinweis
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Die Jahresreiseversicherung gilt für alle Reisen, die Sie nach Abschluss der Versicherung gebucht haben. Für bereits
gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz für alle Reisen, die Sie spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen
zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Jahresreiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben. |
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Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
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Laufzeit |
Die Versicherung beginnt mit dem Abschlussdatum der Versicherung (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung
verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. |
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Familientarife |
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit
Wohnsitz in Deutschland. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50% der vereinbarten Familienversicherungssumme.
Hinweis: Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können zusammen den Familientarif abschließen. |
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Risikopersonen |
Durch Krankheit oder Tod dieser Personen kann der
Versicherungsfall ausgelöst werden, wenn die Reisenden aus dem Grund die Reise stornieren müssen.
Der Personenkreis sind die Reisenden selbst, eigene Angehörige und
die des Lebenspartners sowie Betreuungspersonen (diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen). |
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Selbstbehalt |
Sie zahlen keinen Selbstbehalt im Schadenfall. |
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Produktinformation |
IPID Produktinformationsblatt zu dieser Jahresreiseversicherung |

Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung
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Lesen Sie hier die Leistungsbeschreibung für die HanseMerkur Reiserücktritt + Reiseabbruch Jahresreiseversicherung
Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen für die HanseMerkur Jahresreiseversicherung |
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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Für wen eignet sich die Jahresreiseversicherung und welche Vorteile bietet sie?
Die Jahresreiseversicherung ist ideal für alle, die spontan und oft kurzfristig verreisen.
Sie bietet ganzjährig Reiseschutz für sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres, ohne dass für jede Reise eine neue Versicherung abgeschlossen werden muss.
Die HanseMerkur Jahresreiseversicherung für Reiserücktritt und Reiseabbruch überzeugt zudem durch eine kundenfreundliche Police ohne Selbstbeteiligung.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer Erkrankung?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn eine Erkrankung unerwartet auftritt – also plötzlich und ohne dass sie beim Abschluss der Versicherung bekannt war.
In diesem Fall übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten und schützt vor finanziellen Verlusten.
Sind auch bestehende oder chronische Erkrankungen versichert?
Ja. Neben unerwarteten neuen Erkrankungen ist auch die Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit versichert –
sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung stattfand.
Kontrolluntersuchungen gelten dabei nicht als Behandlung.
Bei Erkrankung vor Reisebeginn sollte die Reiseuntauglichkeit ärztlich bestätigt und die Reise umgehend storniert werden, um Kosten gering zu halten.
Wieso zahlt die Versicherung nicht den vollen Flugticketpreis zurück?
Die Versicherung übernimmt die tatsächlichen Stornokosten und erstattet den Tarifanteil, den die Airline bei einem Rücktritt einbehalten darf.
Steuern und Gebühren hingegen müssen von der Fluggesellschaft zurückgezahlt werden, da sie nur anfallen, wenn der Flug tatsächlich angetreten wird.
Diese können direkt bei der Airline über ein Online‑Formular oder mithilfe eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale zurückgefordert werden.
Erstattet die Reiseversicherung Steuern und Gebühren für
einen stornierten Flug?
In der Regel nein. Die Reiseversicherung übernimmt die tatsächlichen Stornokosten – also den Tarifanteil, den die Airline bei einem Rücktritt einbehalten darf.
Steuern und Gebühren hingegen müssen von der Fluggesellschaft zurückgezahlt werden, da sie nur anfallen, wenn der Flug tatsächlich angetreten wird.
Diese Beträge können direkt bei der Airline zurückgefordert werden. Dazu
gibt es Musterformulare von der Verbraucherzentrale.
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