Welche Leistungen umfasst die Reiserücktrittsversicherung?
Die HanseMerkur erstattet die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Die HanseMerkur erstattet die Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR) erstattet.
Die HanseMerkur erstattet die Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Die HanseMerkur erstattet die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind bei Reiserücktritt versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Leistungen umfasst die Urlaubsgarantie?
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Welche Ereignisse sind bei Reiseabbruch versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
- zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.